Betriebliche Altersvorsorge Ab 2025
Betriebliche Altersvorsorge Ab 2025. Einzig die ab 2030 geltende höchstgrenze von 3.500 euro für den sonderausgabenabzug, also die steuererstattung, gilt für bereits bestehende verträge direkt. Für alle betriebsrenten gilt im jahr 2024 ein.
Januar 2024 auf maximal 281,50 euro monatlich. Es ist wieder zeit für die jährliche anpassung der beitragsbemessungsgrenze.